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AGB

Das unvermeidliche Kleingedruckte, ohne das es leider nicht geht:

Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Bestellungen von Waren bei uns. Anderslautende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden von uns nicht anerkannt. Wir widersprechen diesen Einkaufsbedingungen hiermit ausdrücklich. Die Geschäftsbedingungen gelten für den kaufmännischen Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne von §14 BGB. Der Besteller erklärt mit seiner Bestellung ausdrücklich als Unternehmer zu handeln.

2. Alle Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Ein wirksamer Kaufvertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung oder Lieferung und Rechungsstellung der bestellten Ware zustande. Alle Abschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und ordentlichen Selbstbelieferung sowie des ungestörten Geschäftsablaufes.
Unabwendbare Ereignisse und höhere Gewalt (Feuersbrunst, Überschwemmung, Krieg, Aufruhr, Streik, Rohstoff- oder Energieverknappung, Pandemie, behördliche Maßnahmen und vergleichbare Umstände) bei uns oder einem Vorlieferanten entbinden uns von der Lieferverpflichtung, ohne dass dem Käufer irgendwelche Schadenersatzansprüche entstehen. Abschlüsse und Vereinbarungen mit Handelsvertretern oder Reisenden bedürfen jeweils unserer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung, um wirksam zu werden. Änderungen im Sinne des techn. Fortschritts oder Designs bleiben
jederzeit vorbehalten.

3. Die Lieferung erfolgt ab unserem jeweiligen Lager durch eigene Fahrzeuge oder einen Frachtführer unserer Wahl. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich „ab Werk“ auf Kosten des Käufers, sofern nicht anders vereinbart oder bestimmte Artikel in Angeboten oder Katalogen mit besonderen Versandkonditionen gekennzeichnet sind.  Der Käufer hat die gelieferte Ware unverzüglich abzunehmen und bei Annahme auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen. Bei Schäden oder Fehlmengen ist eine schriftliche Bestätigung des Frachtführers einzufordern und uns innerhalb von 5 Arbeitstagen zu übersenden.

4. Eventuelle Mängel an der Ware sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 14Tagen nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen und unsere Weisung ist abzuwarten. Im Falle berechtigter Mängel sind wir zur Nachbesserung, falls diese fehlschlägt oder nicht möglich ist, zur Nacherfüllung durch die Lieferung mangelfreier Ware berechtigt. Weitergehende Schadenersatzansprüche (z. B. für Arbeitsausfall, entgangenen Gewinn oder ähnliches) stehen dem Käufer
nicht zu. Sonderposten, Restbestände, 2. Wahl-Ware und ähnliches, die als solche verkauft wurde, ist von Beanstandungen ausgeschlossen. Speziell bei Artikeln aus PVC oder Leder kann es herstellungsbedingt zu Abweichungen im Farbton oder der Oberflächenstruktur zwischen einzelnen Produktionschargen kommen. Dies stellt jeweils keinen Mangel in der Beschaffenheit da.

Bei der Lieferung von PSA hat der Käufer sich eigenverantwortlich über die Eignung der PSA für den beabsichtigten Einsatzzweck, eventuelle regelmässige Prüfpflichten oder berufsgenossenschaftliche Vorschriften zu vergewissern. Wir haften nicht für unsachgerecht oder nicht bestimmungsgemäß eingesetzte PSA.

5. Wir sind nicht verpflichtet, auftragsgemäß gelieferte, mangelfreie Ware zurückzunehmen. Geschieht dies im Einzelfall aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, so sind wir berechtigt einen Bearbeitungskostenanteil von mindestens 20 % des Warenwertes in Abzug zu bringen.

6. Mangels anderer Vereinbarung sind unsere Rechnungen sofort und ohne Abzug netto Kasse fällig. Bei Abrechnung über Kontore und Verbände gelten die Vereinbarungen des jeweiligen Rahmenvertrages. Wechsel nehmen wir nicht entgegen, Schecks nur erfüllungshalber. Bei Zahlung aus dem Ausland oder in fremder Währung gehen Bankspesen und Kursrisiko zu Lasten der Käufers. Handelsvertreter sind nur mit schriftlicher Vollmacht zum Inkasso berechtigt.

7. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller, aus der Geschäftsverbindung mit dem Empfänger der Ware entstandenen und künftig entstehenden Forderungen, bei Hereingabe von Schecks bis zu deren endgültigen
Einlösung, unser Eigentum. Als Bezahlung gilt erst der Eingang des Gegenwertes der Rechnung bei uns. Der Käufer der Ware ist zur Weiterveräußerung oder Verwendung im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch vor der vollständigen Bezahlung aller Verbindlichkeiten bei uns, nicht gestattet. Durch Verarbeitung der gelieferten Ware zu einer neuen Sache geht der Eigentumsvorbehalt nicht unter. Die durch die Verarbeitung entstandene neue Sache wird für uns vom Käufer unserer Ware verwahrt und dient zur Sicherung unserer
Forderungen in Höhe des Wertes des verarbeiteten, dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Ware. Die Anwendung des § 950 BGB wird ausgeschlossen. Bei Vermischung oder Verbindung der dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Ware
mit anderen Gegenständen steht uns im Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware das Eigentum an der neuen Sache zu. Der Käufer ist verpflichtet, unsere Rechte als Vorbehaltskäufer beim Weiterverkauf der Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern. Veräußert der Käufer die Vorbehaltsware, gleichgültig in welchem Zustand, so tritt er hiermit schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf mit allen Nebenrechten zur Sicherung unserer Ansprüche an uns ab. Diese Abtretung wird hiermit von uns angenommen. Wir sind zur Einziehung der abgetretenen Forderung berechtigt. Der
Käufer hat in diesem Falle alle zur Einziehung erforderlichen Angaben zu machen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder die im Voraus abgetretene Forderung hat der Käufer uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention nötigen Unterlagen zu unterrichten. Der Käufer hat Vorbehaltsware auf seine Kosten gegen Brand, Wasserschaden und Diebstahl zu versichern und tritt eventuelle Ersatzansprüche gegen die Versicherung an uns ab. Die Abtretung wird angenommen.

8. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Kronach. Gerichtsstand ist Kronach – das zuständige Gericht ist streitwertabhängig entweder das Amtsgericht Kronach oder das Landgericht Coburg. Es gilt deutsches Recht.

9. Eine etwaige Unwirksamkeit oder Unvollständigkeit einzelner Bestimmungen der vorstehenden Verkaufsbedingungen berührt die Verbindlichkeit der Lieferbedingungen im übrigen nicht; auch nicht die Wirksamkeit eines unter Hinweis auf ungültige oder unvollständige Bestimmungen geschlossenen Vertrages.

Stand März 2021

Tel 09261 / 9620 477 - Info@Badura-Import-Export.de
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